Geschäftsbedingungen

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

  1. Bei manchen Buchungen ist gleichzeitig der gesamte Reisepreis zu bezahlen. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns die Reiseleistung zu verweigern.
  2. Wir akzeptieren als Zahlungsmittel Dominikanische Pesos, US$, Euro, andere Währungen nach Absprache und in Ausnahmefällen Banküberweisung im Voraus.
  3. Stornokosten sind für den Kunden: 100% Rückerstattung bis 3 Tage vor Reiseantritt abzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10 % des Reisepreises, 50% bis 2 Tage, keine Rückerstattung innerhalb von 24 Stunden vor Fahrt.
  4. Im Krankheitsfall am Tag des Ausfluges erfolgt die Rückerstattung des bereits bezahlten Betrages bei Vorlage eines ärztlichen Attestes innerhalb von 24 Stunden. Dies gilt nur für die erkrankte Person und nicht dessen Begleiter oder Angehörige. Hier gilt Punkt Stornokosten. Wir erheben hier eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Reisepreises.
  5. Datums- oder Programmänderungen, sowie Umbuchungen aus wichtigen Gründen bleiben RH Tours vorbehalten.
  6. Bei Flugausflügen gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.
  7. Sollte der Ausflug aus Ihrer Sicht Mängel aufweisen, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Reiseveranstalter. Sollte die Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht schriftlich erfolgen, kann das zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltend machen können. Unabhängig von der Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von 7 Tagen nach vertraglichem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadenersatz ausdrücklich beim Reiseveranstalter geltend machen. Später eingehende Mängelanzeigen werden nicht mehr berücksichtigt!
  8. Bis 24 Stunden vor Antritt der Tour kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Tour teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten durch Leistungsträger anfallen, werden diese an den Kunden oder an den Dritten weiterbelastet. Die Teilnahme einer Ersatzperson(en) bedarf in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch RH Tours.
  9. RH Tours haftet gemäß Ihren Versicherungsbedingungen bedingt bei Ausflügen für den unmittelbaren Schaden bei Körperverletzung oder Tod, welcher durch RH Tours oder von ihr beauftragten Leistungsträgern verursacht worden ist. Das gewöhnliche Unfallrisiko hat der Kunde selbst zu tragen. Bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen RH Tours sind Sie verpflichtet, Ihre eigenen Schadensansprüche gegen Dritte an uns abzutreten.
  10. Der Kunde bestätigt auf der Exkursion keine Werte über 200,- US$ mitzuführen (diese Summe ergibt sich aus Bargeld und beweglichen Gegenständen). RH Tours übernimmt keine Haftung für Fototechnik.
  11. RH Tours übernimmt keine Haftung für auf Ausflügen angebotene Leistungen, wie z.B. Foto-, Video- oder DVD-Verkauf.
  12. Vermittelt RH Tours Reisedienstleistungen, ist RH Tours nicht Ihr Vertragspartner und kann deshalb für die richtige Erfüllung der vertraglichen Pflichten der vermittelten Dienstleistungsunternehmen nicht einstehen. RH Tours steht indes dafür ein, das jeweilige Unternehmen sorgfältig ausgesucht zu haben. Ausflüge aus unserem Partnerprogramm sind nur teilweise in deutscher Sprache verfügbar.
  13. Haftungsausschluss: Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen, wenn der Schaden auf ein Versäumnis von Ihnen, oder nicht abwendbarer Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt sind, zurückzuführen ist. Schadensersatzansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Schaden auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, oder wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch RH Tours oder durch einen von RH Tours beauftragten Leistungsträger nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte.
  14. Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages.
  15. Bei Teilnahme mit Kindern an Bootsausflügen sind die erwachsenen Begleiter (Eltern oder berechtigte Aufsichtspersonen) dafür verantwortlich, dass teilnehmende Kinder selbst mitgebrachte DIN geprüfte Schwimmwesten tragen.

 

Ausschließlicher Gerichtsstand ist die Dominikanische Republik, Zona Higuey/Bavaro.


Punta Cana, 01.06.2018

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